Mietrecht

Als erster Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Amtsgerichtsbezirk Uelzen berät und vertritt Sie Rechts­anwalt Dirk Offermann mit seinen umfangreichen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnissen engagiert im gesamten Mietrecht. Beachten Sie bitte die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten für wichtige mietrechtliche Ansprüche, gerechnet sicherheitshalber ab Rückerhalt des ersten Schlüssels, nicht erst ab Wohnungsrückgabe. Besonders wichtig ist für Ihren rechtlichen Vertreter aber die Kenntnis der örtlichen Rechtsprechung und Gerichtsvollzieher, da alle Mietstreitigkeiten über Wohnraum im Amtsgerichtsbezirk Uelzen in I. Instanz unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Uelzen verhandelt werden. Die Berufungen werden ggf. bei dem Landgericht Lüneburg durchgeführt. Selbstverständlich sind aber auch Vertretungen bei allen anderen Amts-, Land- und Ober­landes­gerichten in Deutschland durch Rechtsanwalt Offermann persönlich oder einen instruierten Terminsvertreter möglich. Bitte lesen Sie hier weiter.

Immobilienrecht

Immobilienrecht ist unsere Leidenschaft! Hier geht es häufig um Angelegenheiten von besonders hohem wirtschaftlichen und ideellen Wert. Entsprechend wird Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt Dirk Offermann als souveräner Lotse durch alle Fallstricke, Untiefen und Gefahren dieser wichtigen Spezialmaterie führen. Neutrale und kompetente Kaufvertragsberatungen und profunde baurechtliche Kenntnisse sind gerade hier wichtig. Gemeinsam können wir so Ihr Vertragswerk mit den komplizierten Regelungen an Ihre Interessen anpassen unter Berücksichtigung des Grundbuchs. Oder wollen Sie als GbR, Erbengemeinschaft oder in Trennung lebende Eheleute oder nichteheliche Lebensgemeinschaft die gemeinsame Immobilie veräußern, mit oder gegen den Willen der anderen? Wie hoch ist der objektive Wert der Immobilie? Was ist mit eingebrachten Leistungen, Wohnrechten und Mietern? Und welche Tricks gibt es bei einer Teilungsversteigerung oder Ersteigerung? Was ist im Erbfall? Fragen über Fragen ... und die Lösung ist doch so nah. Ein Notar ist neutral - ich aber kämpfe als erfahrener Rechtsanwalt nur für Ihre Interessen!

Wohnungseigentumsrecht

Hier gilt das Vorstehende sinngemäß für den Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Dirk Offermann. Er kann hier seine profunden Spezialkenntnisse einsetzen, wenn es um Fragen, Förmlichkeiten und Gestaltungs-, Angriffs- oder Abwehrmöglichkeiten bzgl. Haus­ver­waltung, Eigentümer­versammlungen, Teilungs­erklärungen, Protokoll­anfechtungen u.s.w. geht. Bitte beachten Sie unbedingt die kurze Monatsfrist nach erfolgten Eigentümer­versammlungen, um die Beschlüsse wirksam anfechten zu können. Später könnten Ihre Ansprüche verjährt sein. Auch hier ist das Amtsgericht Uelzen in I. Instanz zu­stän­dig für alle WEGs im Amts­gerichts­bezirk Uelzen, so dass Kenntnis der örtlichen und höchst­richter­lichen Rechtsprechung unverzichtbar ist. Das Landgericht Lüneburg hat sogar die Sonder­zu­stän­digkeit für sämtliche Berufungen gegen die Entscheidungen aller Amtsgerichte aus dem Ober­landes­gerichts­bezirk Celle. Hier gibt es weitere Informationen.

Arbeitsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insb. bei Kündigungs­schutz­klagen (Achtung: Klage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht ein­ge­gan­gen sein. Später ist sie grds. unzulässig, Ausnahmen sind aber möglich.) bzw. Kündigungen, Lohn­zah­lungs­klagen, Ab­mah­nun­gen, Ver­set­zungen, Teil­zeit­arbeit, Zeugnis­be­urteil­ungen etc.pp. Auch hier gilt es bei der Rechts­beratung und Ver­tretung das gegen­seitig (hoffentlich) vorhandene Wohl­wollens­verhältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer nicht mehr zu belasten, als unbedingt nötig. In jedem Fall aber gibt es Grenzen, die der Vertrags­partner auch erkennen muss. Sonst würde sich Ihr Schaden auf unabsehbare Zeit ver­größern können. Insofern ist es das gute Recht eines jeden, sich anwalt­licher Hilfe zu bedienen. Nur wer seine Rechte kennt - und ggf. auch ausübt - kann zu sach­gerechten Ent­schei­dungen und Er­geb­nissen gelangen.

Erbrecht

Hier geht es um gründ­liche Bespre­chungen und Analysen der Inte­res­sen­lagen und Verwand­schafts­struktur. Streit der Hinter­blie­benen sollte durch intel­ligente Rege­lungen zu Leb­zeiten mög­lichst ver­mieden werden. Prak­tisch spielen die Errich­tung und Anfech­tung von Testa­menten, die Errech­nung und Durch­setzung von Pflicht­teils­ansprü­chen und die Aufstel­lung von Ver­mögens­verzeich­nissen u.s.w.eine erheb­liche Rolle in der Praxis. Im Bereich der Vorsorge ist in jedem Fall eine "maß­geschnei­derte" Vorsorge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fügung und Patien­tenver­fügung sehr sinn­voll. Über­haupt sollten letzt­willige Verfü­gungen zeit­nah erstellt werden, weil jedem jeder­zeit etwas zu­stoßen kann. Hierfür ist es also nie zu früh.

Familienrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der Anwalts­kanzlei Offermann liegt im Familien­recht, das u.a. von Unter­halts­durch­setzung aller Art, über die recht­liche und emotio­nale Betreu­ung bei Ehe­schei­dungen mit Ver­sorgungs­aus­gleich und Haus­rat­tei­lungen u.s.w., bis zum Umgangs- und Sorge­recht für die Kinder reicht. Hier­bei handelt es sich regel­mäßig um beson­ders tief­grei­fende sog. Big-Life-Events für alle Betei­ligten, so dass nicht selten beson­ders emotio­nal und hart gestrit­ten wird.

Forderungseinzug

Die beste Forderung nützt Ihnen nichts, wenn sie nicht effek­tiv und zeit­nah reali­siert werden sowie not­falls mög­lichst kosten­günstig titu­liert und voll­streckt werden kann. Die Regel­ver­jäh­rung beträgt drei Jahre, es gibt aber auch wesent­lich kürzere oder längere Ver­jährungs­fristen. Ohne Voll­streckungs­versuch ver­jähren außer­dem Ihre lau­fen­den Zinsen jeweils nach drei Jahren. Wir be­raten und helfen Ihnen gern, dass es mög­lichst zu keinen For­derungs­aus­fällen kommt.

Kauf- und Werkvertragsrecht

In der Praxis geht es in unserer Kanzlei regel­mäßig um zahl­reiche schwie­rige Einzel­fragen des Ver­trags­rechts, wo ein Rechts­anwalt zeigen kann, ob er ein "Sub­sumtions­künstler" ist oder nicht. Häufig ver­halten sich die Par­teien näm­lich nicht wie im Lehr­buch, wo der Ver­trag einfach durch Angebot und über­einstim­mende recht­zei­tige An­nahme zu­stande kommt, son­dern objek­tiv wider­sprüch­lich und unvoll­ständig. Daher rücken die Aus­legung und Beweis­barkeit bzgl. Inhalt und Zu­stande­kommen von Ver­trägen nebst deren Erfül­lung bzw. Anfech­tung in den Fokus. Stets gilt es auch hier die ggf. kurze Ver­jäh­rung oder Ver­wirkung beson­ders zu be­achten.

Wenn es also bspw. um Mängel­gewähr­lei­stung beim Auto­kauf oder Immobi­lien­kauf geht, besu­chen Sie gern unsere Kanzlei. Aber auch für Werk­ver­träge (wo nicht nur ein Tätig­werden, sondern ein Erfolg geschuldet wird) ist Rechts­anwalt Offermann der rich­tige Anprech­partner, z.B. bei Hand­werker- oder Bauauf­trägen.

Strafrecht

Hier drohen beson­ders inten­sive Ein­griffe für den Man­dan­ten durch die Straf­verfol­gungs­organe. Frei­heits­stra­fen, Geld­strafen und Ein­träge in das Bundes­zentral­register soll­ten mög­lichst verhin­dert werden. Daher ist das früh­zei­tige Ab­stimmen einer Stra­tegie für die Straf­ver­tei­digung emi­nent wichtig.

Rechtstipp:

Ein Beschuldigter sollte gene­rell zu­nächst ggü. der Poli­zei keine Anga­ben zur Sache machen (also nur zur Person) unter Hin­weis auf sein Aussage­verwei­gerungs­recht. Denn erstens wissen Sie meist nicht, wel­che Kennt­nisse die ver­neh­ende Per­son sonst noch hat. Zwei­tens ist es als Beschul­digter grund­sätz­lich zuläs­sig, die "Wahr­heit unter Span­nung zu nehmen". Dies geht mög­licher­weise nicht mehr, wenn Sie be­reits ab­wei­chend ausge­sagt haben. Drit­tens kann die ver­neh­mende Person ihre Aus­sage bewußt oder unbe­wußt falsch in dem Ver­nehmungs­proto­koll umfor­mulieren. Dann glaubt Ihnen später keiner mehr, dass Sie das gar nicht gesagt hatten.

Generell empfiehlt es sich, schnell seinen Ver­tei­diger aufzu­suchen, der in der Regel zu­nächst Ein­sicht in die Ermitt­lungs­akte nehmen wird. An­schließend wird dann mit dem Be­schul­digten in Ruhe bespro­chen, ob und inwie­weit eine Ein­las­sung, also eine Stel­lung­nahme ggü. der Polizei bzw. Staats­anwalt­schaft prozess­tak­tisch richtig ist. Nur ein Rechts­anwalt erhält näm­lich die Ein­sicht in die Ermitt­lungs­akte und kann die Beweis­lage und Ver­fahrens­fehler sowie den Fahn­dungs­druck richtig wür­digen. Nur er kann den wei­teren Ablauf des Straf­ver­fah­rens prog­nosti­zieren sowie ggf. infor­mellen Kontakt zur Staats­anwalt­schaft bzw. zu den Richtern aufnehmen. 

Ergo: Im Ermittlungs­verfahren, Haupt­verfahren, Straf­befehls­ver­fahren, Neben­klage- oder Privat­klage­ver­fahren bzw. für die Stel­lung von Straf­anzei­gen/Straf­antrag oder im Voll­streckungs­ver­fahren sind Sie hier richtig, auch wenn Sie in U-Haft sitzen. Rechts­anwalt Dirk Offermann steht nicht nur als Wahl­ver­teidiger, sondern auch als Pflicht­ver­teidiger grund­sätz­lich zur Ver­fügung. Gern erläu­tern wir Ihnen alle Einzel­heiten und stehen die Sache mit Ihnen durch.

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Last, but not least liegt ein Schwer­punkt in der Ver­tre­tung bei der Unfall­schadens­regu­lie­rung und in den zu­gehö­rigen Buss­geld­ver­fahren. Auch soll­ten Sie - wie im Straf­recht - mög­licht keine spon­tanen eige­nen Äuße­rungen in der Sache machen, sondern sich unbe­dingt zu­nächst zeit­nah mit Ihrem Rechts­anwalt bespre­chen. Dieser wird, ähn­lich wie im Straf­ver­fahren, dann erst ein­mal Akten­ein­sicht vor­nehmen, um dann das wei­tere Vorge­hen mit Ihnen genau zu bespre­chen.

Rechtstipp:

Bei einem unver­schul­deten Unfall trägt die gegne­rische Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung die Kosten der Inan­spruch­nahme Ihres Rechts­anwaltes, da sie zu Ihrem Scha­den gehö­ren. Versi­cherer infor­mieren Sie auf­grund einer ande­ren Inte­res­sen­lage u.U. nicht voll­ständig über Ihre ge­sam­ten Ansprü­che, z.B. über Schmerzens­geld­höhe, Nut­zungs­ausfall­ent­schä­digung oder merkan­tilen Minder­wert.

Mit Engage­ment widmen wir uns auch Ihren - angeb­lichen - Straßen­verkehrs­über­tre­tungen, z.B. über­höhte Geschwin­digkeit, fal­sches Parken, Alkohol­delikte, Nöti­gungen, Rot­licht- oder Abstands­verstöße sowie Gefah­ren für Ihre Fahr­erlaub­nis.