Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

weg-rechtWohnungseigentumsrecht ist eine schwie­rige Mate­rie, die auch nach der - teil­weise wider­sprüch­lichen - Novel­lie­rung des Wohnungs­eigen­tums­geset­zes (WEG) nicht ein­facher gewor­den ist. Hinzu kommt, dass nun nicht mehr wie früher ein Rich­ter den Sach­ver­halt ermit­telt, sondern dass die Par­teien die­sen selbst in pro­zes­sual geeig­neter Weise bei­brin­gen müs­sen. Hier gilt es schon im Vor­feld, zahl­reiche Forma­lien und Fri­sten sowie die lokale und höchst­rich­ter­liche Recht­spre­chung zu beach­ten. Anderen­falls drohen erheb­liche Kosten­nach­teile. Hinzu kommt weiter, dass alle Eigen­tümer regel­mäßig bei ihrem Eigen­tum beson­ders empfind­lich sind, so dass teil­weise Ver­samm­lungen und Be­schlüsse beste­hen, die man in kei­nem Lehr­buch findet.

Im Wesentlichen geht es bei WEG-Mandaten um Fra­gen der Begrün­dung von Woh­nungs­eigen­tum, um Rege­lungen der Gemein­schaft der Woh­nungs­eigen­tümer, um den Gebrauch von Sonder- und Gemein­schafts­eigentum, um bau­liche Maß­nahmen, Instand­hal­tung und Instand­set­zung sowie um diver­se Fra­gen zur Eigen­tümer­versam­mlung (Einbe­rufung, Durch­führung, Be­schluss­pro­to­koll, Anfecht­barkeit) und die Ent­zie­hung bzw. Zwangs­ver­stei­gerung oder Zwangs­ver­wal­tung von Woh­nungs­eigen­tum. Last, but not least, ent­zünden sich viele Strei­tig­keiten über die Per­son des Ver­wal­ters und dessen Art und Weise der Ver­wal­tung nebst Wohn­geld- bzw. Haus­geld­abrech­nungen. Merke: Jeder Wohnungs­eigen­tümer hat einen eige­nen, grds. gericht­lich durch­setz­baren An­spruch auf ord­nungs­gemäße Ver­wal­tung des Gemein­schafts­eigen­tums.